Leistungen
Unser Leistungsspektrum können wir nur exemplarisch darstellen. In einem persönlichen Kontakt erfahren Sie mehr. Rufen Sie einfach an.
Allgemeine steuerrechtliche Mandate
- Steuerliche Beratung sämtlicher Rechtsformen
- Erstellung der Einkommensteuererklärung und Ermittlung der Einkünfte
- Buchführung, Hilfeleistung bei der eigenen Buchführung
- Erstellung von Jahresabschlüssen und betrieblichen Steuererklärungen
- Anträge und Steuerrechtsdurchsetzung
Steuerberatung im Insolvenzverfahren
- Hilfeleistung bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten des Insolvenzverwalters: z.B. Erstellung von Jahresabschlüssen, Verhandlungen mit der Finanzbehörde, Einspruchsverfahren, Klärung besonderer Verfahrensfragen insb. zur Abwehr unberechtigter Forderungen gegen die Insolvenzmasse
- Betreuung von Betriebsprüfungen insb. Umsatzsteuersonderprüfungen zur Ermittlung der Vorsteuerrückrechnung zum Insolvenzstichtag
- Steuerrechtliche Begleitung der Insolvenzabteilung insb. im Rahmen der Verwertung und bei Anfragen der Finanzverwaltung sowie Prüfung der Rechtmäßigkeit von Aufrechnungen des Finanzamtes
- Aufarbeitung und Auswertung der vorinsolvenzlichen Buchführung auch für Zwecke der Aufdeckung von Erstattungsansprüchen der Insolvenzmasse (Anfechtung, Eigenkapitalersatz)
- Forderungsprüfung (Steuern), Prüfung der Rechtmäßigkeit von Aufrechnungen der Finanzverwaltung
- Aufbereitung der gerichtlichen Rechnungslegung des Insolvenzverwalters mit Blick auf Schlussbericht und Vergütungsantrag
Beratung für Berater
- Kurzgutachten insb. zur Umsatzsteuer und zum Insolvenzsteuerrecht
- Fertigung von praxisgerechten Dokumentvorlagen und Arbeitspapieren zur Vereinheitlichung und Beschleunigung der Verfahren
- Koordination und Optimierung der interdisziplinären Arbeitsabläufen an der Schnittstelle Steuer/Insolvenz, individuelle und fachspezifische Inhouse-Schulungen zur Minimierung der Reibungsverluste
Freie Mitarbeit
Wir bieten insbesondere im Bereich des Insolvenzsteuerrechts unsere Leistungen steuerberatenden Kollegen auf der Basis einer freien Mitarbeit an. Unsere Erfahrung ist es, dass zeitweise kurzfristig Personalengpässe überbrückt werden müssen. Hier stellen wir gerne unsere Spezialkenntnisse und langjährige Erfahrung im Insolvenzsteuerrecht und Gesellschaftsrecht zur Verfügung, damit z.B. Altverfahren zügig abgeschossen und vor allem abgerechnet werden können.
Die eigene Leistungsfähigkeit für die aktuellen laufenden Mandate bleibt erhalten. Kompetente Unterstützung im Insolvenzsteuerrecht auf Basis einer freien Mitarbeit ist rar!